Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gastro Trends Event GmbH
Bornumer Straße 164
30453 Hannover
USt-Ident Nr: DE 306554919
Handelsregister: HRB 213890
zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Hannover Geschäftsführer: Timo Holtmann

Wir, die Gastro Trends Event GmbH, möchten, dass Ihre Veranstaltung etwas ganz Besonderes wird und Sie und Ihre Gäste noch lange mit Freude darüber sprechen werden. Hierzu wollen wir und unsere Mitarbeiter mit allem, was uns zur Verfügung steht, beitragen.
Sprechen Sie uns bitte frühzeitig an, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben oder sich Änderungen ergeben, damit wir gemeinsam Ihre Veranstaltung zu der machen, die Sie sich wünschen.

Da auch der schönste feierliche Rahmen nicht ohne rechtliche Rahmenbedingungen auskommt, haben wir diese Rahmenbedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammengefasst.
Gerne beantworten wir Ihnen auch Ihre Fragen hierzu.

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Gastro Trends Event GmbH, die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.
2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart wurden.

II. Vertragsabschluss und Haftung

1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber Gastro Trends Event GmbH zustande, diese sind die Vertragsparteien.
2. Die Haftung von Gastro Trends Event GmbH und die von Gastro Trends Event GmbH eingesetztem Personal ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben. Der Veranstalter ist verpflichtet, Gastro Trends Event GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

3. Soweit Gastro Trends Event GmbH für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen Dritter beschafft und hierbei im Namen und auf Rechnung des Veranstalters handelt, stellt der Kunde Gastro Trends Event GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Leistungen und Einrichtungen frei.
4. Für Mietgegenstände von Gastro Trends Event GmbH haftet der Veranstalter bei Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, bei Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens von Gastro Trends Event GmbH bleibt davon jedoch unberührt. Die Haftung des Veranstalters beginnt mit Anlieferung und endet mit Abholung der Mietsachen. Für einen einwandfreien Zustand der Mietsachen hat der Veranstalter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Ausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel.

5. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für selbst verursachte Verluste und Beschädigungen.

Gastro Trends Event GmbH Berrymans Catering

Bornumer Str. 164 30453 Hannover

Tel: 0511 44 98 1791 Fax: 0511 26 29 3790

www.berrymans.de event@berrymans.de

Bankverbindungen:

Deutsche Bank

IBAN: DE96 2507 0024 0300 3118 00 BIC: DEUTDEDBHAN

Sparkasse

IBAN: DE79 2505 0180 0910 4085 72 BIC: SPKHDE2HXXX

Ust.ID: DE306554919 HRB: 213890 Amtsgericht Hannover

Geschäftsführer:

Timo Holtmann, Björn Hensoldt, Moritz Mestwerdt, Simon Ario, Stephan Hagedorn Seite 1/5

6. Leihartikel, Transportgeräte, Behälter, Bestecke, Gläser und Geschirr etc. verbleiben im Eigentum von Gastro Trends Event GmbH und sind pfleglich zu behandeln. Die Abholung bzw. die Empfangnahme erfolgt unter Vorbehalt der Überprüfung, da Bruch, Mängel und Beschädigungen erst nach erfolgter Reinigung ermittelt werden können.
7. Gastro Trends Event GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

8. Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit Leistungen der Gastro Trends Event GmbH bereitgestellt werden, sind dem Kunden für die Veranstaltung nur zum Gebrauch überlassen. Sie sind vom Kunden unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung an Gastro Trends Event GmbH zurückzugeben. Beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände sind mit den Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen oder, falls möglich, auf Kosten des Kunden zu reparieren.

Sobald Gastro Trends Event GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen oder Fremdleistungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt Gastro Trends Event GmbH vollumfänglich von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.

9. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gastro Trends Event GmbH.
10. Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Gastro Trends Event GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Gastro Trends Event GmbH. Sollte die Verwahrung mitgeführter Gegenstände aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellen, haftet Gastro Trends Event GmbH entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

11. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Gastro Trends Event GmbH ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Gastro Trends Event GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen ist wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen vorher mit Gastro Trends Event GmbH abzustimmen. Gastro Trends Event GmbH darf die Anbringung auch aus sonstigen berechtigten Gründen ablehnen.

12. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, ist Gastro Trends Event GmbH berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben Gegenstände in den Veranstaltungsräumen, kann Gastro Trends Event GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

13. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Von diesem Haftungsausschluss sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Gastro Trends Event GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Gastro Trends Event GmbH beruhen. Ebenso sind vom Haftungsausschluss ausgenommen sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gastro Trends Event GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gastro Trends Event GmbH

beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise und AGB unserer Liste neuestens Datums.
2. Gastro Trends Event GmbH ist zu einer angemessenen Erhöhung der Preise, höchstens jedoch um 10%, berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 4 Monate liegen.
3. Ferner können die Preise von Gastro Trends Event GmbH geändert werden, wenn der Veranstalter nachträglich Änderungen der Leistungen wünscht und Gastro Trends Event GmbH dem zustimmt.
4. Aufgeführte Mietpreise beziehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, jeweils auf die Mieteinheit von einem Kalendertag. Im Falle einer verspäteten Rückgabe der Mietsache über den vereinbarten Mietzeitraum hinaus, kann Gastro Trends Event GmbH für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung eine zusätzliche Miete verlangen. Weitergehender Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen.

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5. Rechnungen von Gastro Trends Event GmbH sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist Gastro Trends Event GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.
6. Gastro Trends Event GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

7. Im Falle der Reduzierung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs durch den Kunden ist Gastro Trends Event GmbH berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen in voller Höhe abzurechnen.

IV. Termine

Gastro Trends Event GmbH wird sich bemühen, einen rechtzeitigen Veranstaltungsbeginn zu ermöglichen. Der Kunde wird Gastro Trends Event GmbH auf mögliche Anfahrts- und Zugangshemmnisse aufmerksam machen. Sollten diese einen höheren Aufwand und/oder zusätzliche Leistungen von Gastro Trends Event GmbH verursachen, wird der Kunde diese zusätzlich auf entsprechende Abrechnung von Gastro Trends Event GmbH vergüten. Der Kunde erklärt sich damit

einverstanden, dass es auch ohne solche Erschwernisse, z.B. aufgrund nicht vorhersehbarer Verkehrsstörungen, zu einer Verzögerung der Anlieferung von bis zu 60 Minuten kommen kann.

Der Mindestbestellwert beträgt 500,00 € netto pro Veranstaltung.

V. Buffetbetreuung

1. Wird Gastro Trends Event GmbH mit einer Buffetbetreuung beauftragt, so wird das Buffet nach ca. 2,5 Stunden von Gastro Trends Event GmbH aufgrund der Verderblichkeit der Speisen abgebaut. Gesonderte Einzelabsprachen mit dem Veranstalter sind möglich.
2. Für den Fall, dass Speisereste des Buffets beim Veranstalter verbleiben sollen, so darf eine Verpackung der Speisen ausschließlich über den Veranstalter oder durch einen vom ihm beauftragten Veranstaltungsteilnehmer erfolgen. Gastro Trends Event GmbH bittet um Verständnis, dass aus lebensmitteltechnischen und haftungsrechtlichen Gründen weder Verpackungsmaterialien zur Verfügung gestellt werden können noch eine Verpackung der Speisereste für den Veranstalter nach Buffetende durch Gastro Trends Event GmbH erfolgen kann.

3. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur mitbringen, wenn Gastro Trends Event GmbH diesem vorher schriftlich zugestimmt hat. In diesen Fällen wird von Gastro Trends Event GmbH ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VI. Änderungen

Geringfügige Änderungen in dem Buffet- und Speisangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten.

VII. Beendigung des Vertrages durch Gastro Trends Event GmbH

1. Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grunde kündbar.
Der Rücktritt bzw. die Kündigung wird durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter ausgeübt. 2. Gastro Trends Event GmbH ist ferner berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn:

a. das Festhalten am Vertrag auf Grund von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Durchführung des Vertrages Mitarbeiter gefährden könnte oder wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen.

b. Gastro Trends Event GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gastro Trends Event GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von
Gastro Trends Event GmbH zuzurechnen ist.

c. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.

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3. In allen diesen Fällen ist Gastro Trends Event GmbH berechtigt, den entstandenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4. Erfolgt die Vertragsbeendigung seitens Gastro Trends Event GmbH aus Gründen, die aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters herrühren, ist dieser verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietzins zu entrichten, sofern es Gastro Trends Event GmbH nicht gelingt, die angemieteten Gegenstände anderweitig zu vermieten.

5. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens Gastro Trends Event GmbH höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Gastro Trends Event GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Ein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen Gastro Trends Event GmbH wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung besteht nur im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens von Gastro Trends Event GmbH, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.
7. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Kunde verpflichtet, Gastro Trends Event GmbH unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder die Belange von Gastro Trends Event GmbH zu beeinträchtigen oder zu gefährden.

VIII. Rücktritt des Veranstalters

1. Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Veranstalter innerhalb des vereinbarten Rücktrittszeitraums von dem vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche Gastro Trends Event GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Veranstalter nicht zum vereinbarten Termin Rücktritt in schriftlicher Form gegenüber Gastro Trends Event GmbH erklärt.
2. Kündigt der Kunde den Vertrag, hat er die vereinbarte Raummiete und/oder Bereitstellungsgebühren sowie bei Dritten veranlasste Leistungen und Lieferungen zu zahlen, wenn eine Weitervermietung oder anderweitige Verwendung nicht mehr möglich ist.
3. Gastro Trends Event GmbH steht es frei, den entstandenen Schaden bei erklärtem Rücktritt zu pauschalieren. Der pauschale Schadensersatz beträgt:
· Kündigt der Kunde den Vertrag erst zwischen der 12. und der 8. Woche vor dem Veranstaltungstermin, ist Gastro Trends Event GmbH

GmbH berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete und/oder den vereinbarten Bereitstellungsgebühren und Leistungen und Lieferungen Dritter für den entgangenen Umsatz an Speisen und Getränken sowie die angesetzten Personal- und sonstigen Kosten dem Kunden 40 % der hierfür vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen

· Kündigt der Kunde den Vertrag zwischen der 8. und der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin, ist Gastro Trends Event GmbH

berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete und/oder den vereinbarten Bereitstellungsgebühren und Leistungen und Lieferungen Dritter für den entgangenen Umsatz an Speisen und Getränken sowie die angesetzten Personal- und sonstigen Kosten dem Kunden 60 % der hierfür vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.

· Kündigt der Kunde den Vertrag in einem Zeitraum von zwei Wochen bis 2 Werktagen vor dem Veranstaltungstermin, ist Gastro Trends Event GmbH berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete und/oder den vereinbarten

Bereitstellungsgebühren und
Leistungen und Lieferungen Dritter für den entgangenen Umsatz an Speisen und Getränken sowie die angesetzten Personal- und sonstigen Kosten dem Kunden 90 % der hierfür vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.

· Sollte der Kunde den Vertrag noch kurzfristiger kündigen, ist Gastro Trends Event GmbH berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten

Raummiete und/oder den vereinbarten Bereitstellungsgebühren und Leistungen und Lieferungen Dritter für den entgangenen Umsatz an Speisen und Getränken sowie die angesetzten Personal- und sonstigen Kosten dem Kunden 100 % der hierfür vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.

4. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens Gastro Trends Event GmbH höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Gastro Trends Event GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

IX. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

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1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich möglich. Nach Erhalt der Mitteilung teilt Gastro Trends Event GmbH dem Veranstalter die durch die Erhöhung der Personenzahl eintretenden Zusatzkosten schriftlich mit.
2. Eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Mengen und Leistungen ist ab 14 Tagen vor der Veranstaltung nicht mehr möglich.

3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass Gastro Trends Event GmbH dem zugestimmt hat, so kann Gastro Trends Event GmbH zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, Gastro Trends Event GmbH trifft ein Verschulden.

X. Veranstaltungsort und Transportkosten

1. Gastro Trends Event GmbH behält sich vor, Auf- und Abbau, sowie Be- und Entladezeiten nach gesondertem Aufwand zu berechnen.
2. Der Veranstalter hat Gastro Trends Event GmbH den genauen Veranstaltungsort nebst Angabe einer etwaigen Etagenzahl vorab schriftlich mitzuteilen. Entstehen bei der An- und/oder Ablieferung der Materialien zeitliche Zusatzaufwände aufgrund eines unwegsamen Geländes oder weil die örtliche Beschaffenheit eine Vertragung der Materialien erfordert, wird der zeitliche Mehraufwand dem Veranstalter ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort Hannover.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Hannover, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Hannover.

4. Es gilt deutsches Recht.

Stand 01/2022